Neue Handgepäckbestimmungen ab 06. Nov. 2006!!
---> für alle Flüge, die in Ländern der EU starten sowie für Anschlussflüge ab Europa!
Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen: Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten
dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem
transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte Zipper) mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden
Je ein Beutel pro Person
Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat
vorgezeigt werden Grafik: Lufthansa.com Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA:
Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie
an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft,
(z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurde)
in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen)
Quelle: Lufthansa.com Park-Shuttle Reishaus Günstig und sicher parken am Flughafen Stuttgart / Oktober 2006